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Ist das noch gut oder muss das weg? Oft erhalten wir bei unserer Kundenhotline Fragen zur Haltbarkeit von Produkten: Wie lange sind Lebensmittel wirklich zum Verzehr geeignet? Ist das MHD ausschlaggebend oder kann ich sie auch darüber hinaus verzehren? Wie kann ich generell erkennen, ob etwas noch genießbar ist?

RECHTLICHES ZUM MHD

Laut EU-Recht muss auf fast allen verpackten Lebensmitteln ein Hinweis auf das Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt sein („mindestens haltbar bis“). Rechtlich geregelt ist der Hinweis auf die Mindesthaltbarkeit auf verpackten Produkten durch §7 der „Verordnung über die Kennzeichnung“, kurz LKMV. Die Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums obliegt allein dem Hersteller. Um die Unversehrtheit garantieren zu können, müssen diese dabei einen Puffer einplanen.

EIN TRUGSCHLUSS MIT FOLGEN

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem ein ungeöffnetes Produkt bei richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Farbe, Geruch und Konsistenz behält. Es handelt sich aber nicht um einen Stichtag, an dem es mit Sicherheit verdorben ist. Doch leider ist vielen Verbrauchern nicht bewusst, dass ein Produkt nicht automatisch schlecht wird, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist. Auch wenn es gut riecht und aussieht wie immer, landet es so schnell mal im Müll. Das ist doch sicher verdorben, weg damit!

DAS MINDESTHALTBARKEITSDATUM IST KEIN VERFALLSDATUM!Condimento biancoDemerara Zucker

Ein Trugschluss der leider zu einer unnötigen Lebensmittelverschwendung führt. Laut der WWF-Studie „Das große Wegschmeißen“ aus dem Jahr 2015 werden in Deutschland so jährlich 18 Millionen Tonnen Lebensmittel in den Müll geworfen. Dabei dient das Mindesthaltbarkeitsdatum eigentlich nur zur groben Orientierung. In den meisten Fällen sind Produkte (viel) länger haltbar. Es gibt sogar Lebensmittel, die praktisch niemals verderben, wie zum Beispiel Essig oder auch Zucker.

VERTRAUEN SIE IHREN SINNEN!

Um festzustellen, ob „abgelaufene“ Lebensmittel noch „gut“ sind, lautet der wichtigste Tipp: Benutzen Sie Ihre Sinne! Wir empfehlen deshalb immer, einen eigenen sensorischen Test auf Aussehen, Geruch und Geschmack durchzuführen: Schauen Sie sich das Produkt genau an, riechen Sie daran – und probieren Sie es im Zweifelsfall. Riecht es komisch, zeigt es Verfärbungen, ist die Konsistenz verändert, ist eventuell sogar Schimmelbildung oder Insektenbefall erkennbar – oder schmeckt es einfach anders als gewohnt: Weg damit! Werfen Sie aber Lebensmittel nicht nur deshalb weg, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist!

NICHT VERWECHSELN MIT „ZU VERBRAUCHEN BIS“

Aber aufgepasst: Nicht mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum verwechseln sollten Sie das Verbrauchsdatum! Lebensmittel mit dem Hinweis „zu verbrauchen bis“ sollten Sie nämlich tatsächlich vor diesem Datum verzehren. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen diese deshalb auch rechtlich nicht mehr verkauft werden.

CLEVER LAGERN

Ein weiterer wichtiger Tipp: Wer seine Lebensmittel richtig lagert, hat mehr davon – nämlich mehr Geschmack und weniger Müll. Denn Lebensmittel halten sich am besten, wenn sie optimal gelagert werden. Schließlich haben Licht, Temperatur und auch Lagerort einen großen Einfluss auf die Lebensmittel. Die meisten „trockenen“ Lebensmittel sollte man kühl, dunkel und trocken lagern.

WAS GESCHIEHT MIT MHD-WARE BEI NATURATA?

In Deutschland gibt es keine rechtliche Bestimmung, die dem Handel vorschreibt, Produkte mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mehr verkaufen zu dürfen. Selbst eine Preisreduzierung ist rechtlich nicht vorgeschrieben, aber dennoch üblich, um den Verkauf der Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum zu beschleunigen. Sie fragen sich, was die Naturata AG mit Ware macht, die nahe am Mindesthaltbarkeitsdatum liegt? Als Bio-Pionier liegt uns Nachhaltigkeit sehr am Herzen. Deshalb bemühen wir uns stets, Lebensmittelverschwendung zu verhindern. Produkte, die nur noch eine geringe Restlaufzeit haben, landen bei uns deshalb nicht im Müll. Stattdessen unterstützen wir damit regelmäßig gemeinnützige Vereine und Organisationen wie zum Beispiel Kindergärten, Tierschutzvereine, die Marbacher Tafel oder foodsharing.