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Ein Essig, der den Namen Aceto Balsamico di Modena IGP tragen darf, muss auch von dort stammen. Genauer gesagt, muss die Herstellung in den Provinzen Modena und Reggio Emilia im Norden Italiens erfolgen. Dies verspricht der Zusatz hinter dem Produktnamen I.G.P.,  die italienische Abkürzung für die Herkunftsbezeichnung „geschützte geografische Ursprungsangabe“.

Ein Aceto Balsamico di Modena besteht aus Weinessig und Traubenmost und darf, je nach Rezeptur, aus höchstens sieben verschiedenen roten und weißen Traubensorten hergestellt sein. Man unterscheidet eine auf Weinessig oder Traubenmost basierende Zubereitung. Je nachdem welcher Anteil bei der Zusammensetzung überwiegt, erhält der Aceto eine Weinessig-Note oder durch Traubenmost eine fruchtig-süße Note. Um den typischen Balsamico Geschmack zu bekommen wurde der Mindestgehalt an Traubenmost von der EU auf 20 Prozent festgelegt. Für die Reifung im Holzfass sind mindestens 60 Tage vorgegeben.
Diese Kriterien wurden nun von dem Verbrauchermagazin Öko-Test genauestens unter die Lupe genommen. Inwieweit wurden die EU-Bestimmungen eingehalten? 18 Aceto Balsamico di Modena aus konventioneller und biologischer Herstellung wurden dazu getestet. Auffallend war, Bio-Essige schnitten um Klassen besser ab! Denn Unterschiede gibt es bei bio- und konventionell hergestellten Essigen nicht nur im Preis. Für Bio-Balsamico darf beispielsweise kein Farbstoff zugesetzt werden.

Was wurde vom Öko-Test untersucht?
Neben den EU Bestimmungen wurden die Essige auf wertgebende Inhaltsstoffe untersucht. Mit der Isotopenanalyse, einer Analyse welche die Verhältnisse von unterschiedlich schweren Kohlenstoff-, Sauerstoff- und Wasserstoffatomen ermittelt, welche dann mit Referenzdaten verglichen werden, ermittelte man, ob der Essig hauptsächlich auf Basis von Weinessig oder Traubenmost hergestellt wurde. Zudem deckt diese Analyse auf, ob eine Fremdwasserzugabe oder die Zugabe von Zuckerrübe, Zuckerrohr oder Getreide erfolgte.

Woran erkennt man nun einen hochwertigen Balsamessig?
Öko-Test rät: Achten Sie darauf, dass Traubenmost im Zutatenverzeichnis an erster Stelle genannt wird. Diese Produkte schmecken intensiver und süßer als Acetos, welche auf Basis von Weinessig hergestellt wurden. Der Farbstoff Zuckerkulör täuscht über minderwertige Zutaten hinweg, fehlt er im Zutatenverzeichnis und liest man gar an seiner Stelle „gekochter Traubenmost“ spricht das für höhere Qualität. Gleiches gilt für schwefelhaltige Zusätze: Menschen die auf Sulfit empfindlich reagieren, sollten in diesem Fall auf die getesteten Bio-Essige zurückgreifen.

Was zeichnet nun den Naturata Balsamessig aus?
Der Naturata Aceto Balsamico di Modena IGP in demeter Qualität enthält einen ausgesprochen hohen Traubenmostgehalt von 50 Prozent. Dieser ist erheblich höher als der gesetzlich vorgegebene Wert von 20 % und hebt so die fruchtig-süß-säuerlichen Balsamico-Note hervor. Wegen seines intensiven Geschmackes kann er sparsamer verwendet werden. Übrigens ist er kühl, dunkel und gut verschlossen gelagert unbegrenzt haltbar. Der Naturata Aceto Balsamico di Modena IGP ist von den bei Öko-Test bewerteten Essigen der einzige in demeter Qualität. Die strengen demeter-Standards sorgen für außergewöhnliche Sorgfalt und der Blick für ergänzende Zusammenhänge zwischen Natur und Mensch bei Anbau und Verarbeitung.

Wer den ganzen Test lesen möchte, kan dies gerne direkt auf der Webseite von Öko-Test.

Naturata Vanillezucker wurde in Öko-Test Ausgabe 11/2011 mit ausreichend bewertet. Bemängelt wurden zu geringes Eigenaroma sowie erhöhter Kohlenwasserstoffgehalt.

Aroma von Vanille

Ein Kritikpunkt des Naturata Vanillezucker ist laut Öko-Test das zu geringe Eigenaroma. Leider wird hier unter Eigenaroma lediglich der Vanillingehalt dargestellt. Dass Vanille aber an sich neben Vanillin noch aus rund 130 weiteren Aromakomponenten besteht, wird hier trotz unseres Hinweises vorab leider nicht berücksichtigt.

Der Vanille-Anteil im Naturata Vanillezucker liegt bei 7%. Laut unserer aktuellen Labor-Analyse ist ein Gehalt von ca. 1,5% Vanillin im Vanille-Pulver und somit rund 1.000mg/kg an Vanillin im Vanillezucker enthalten. Die geringeren Werte von Öko-Test können wir daher so nicht bestätigen und nachvollziehen. Wir werden mit unserem Labor mehrere Chargen gegen prüfen.

Kohlenwasserstoffgehalt im Vanillezucker

Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist die gesundheitliche Risikobewertung der Befunde von Mineralöl in Lebensmitteln schwierig, da es für die gefundenen Substanzen keine Daten zur Giftigkeit nach Aufnahme über Lebensmittel gibt.

Nichtsdestotrotz möchten wir ausschließen können, dass Kohlenwasserstoffe in Naturata Lebensmitteln vorhanden ist. Aus Aspekten der Umweltverträglichkeit haben wir die Verpackung unseres Vanillezuckers vor einiger Zeit dahingehend geändert, dass wir auf Aluminium in der Verpackung als zusätzliche Barriere neben Papier und Kunststoff-Beschichtung (PE-EVOH) verzichtet haben. Da eine Alu-Beschichtung die Migration von Kohlenwasserstoffen von Verpackungsmaterial oder Druckfarben verhindern kann, werden wir nun prüfen, in wie weit der Wechsel zurück auf eine mit Aluminium beschichtete Verbundverpackung für einen besseren Produktschutz sinnvoll ist und dies dann auch entsprechend ändern.

Naturbelassen und ohne Zusatzstoffe

Für die Herstellung des Naturata Vanillezuckers werden die Schoten in 2-3 cm große Stücke geschnitten, getrocknet und zusammen mit dem Roh-Rohrzucker aus bio-dynamischen Anbau vermahlen. Während des gesamten Herstellungsprozesses der NATURATA Bourbon Vanilleprodukte kommen keine Chemikalien zum Einsatz. Der Naturata Vanillezucker besteht also ausschließlich aus den beiden natürlichen Zutaten Roh-Rohrzucker und echter Bourbon-Vanille. Das ist auch das Ziel von Naturata: naturbelassene Lebensmittel ohne Zusatzstoffe.

In der Ausgabe 10/2010 der Zeitschrift Öko-Test wurde im Rahmen eines Tests verschiedener Margarinen auch die Naturata Sanavit Margarine getestet. Mit einem Gesamtergebnis „befriedigend“ möchten wir zu einigen Punkten Stellung beziehen.

Gemessene Glycidyl-Ester
Ein Grund für einen abgewerteten Punkt beim Öko-Test war die nachgewiesene Menge von „leicht erhöhten“ Glycidyl-Ester.  Wir bewegen uns hier, wie auch in der Zeitschrift beschrieben (siehe Seite 21, Fußnote „a“) knapp oberhalb der Bestimmungsgrenze mit wenigen Hunderstel mg. Wie bei jeder Laboranalyse sind potentielle Messfehler bei Ergebnissen knapp oberhalb der Bestimmungsgrenze am Häufigsten – hier geben Labore eine Schwankungsbreite von +/- 50% an. Würden wir hier diese Schwankungsbreite einkalkulieren, so läge der Wert an Glycidyl-Ester bei der Naturata Sanavit Margarine unterhalb der Bestimmungsgrenze. Ergebnisse unserer eigenen, regelmäßigen Analysen zeigen dies ebenso auf: Schwankungen im Bereich der Bestimmungsgrenze sind möglich.

Verhältnis der Omega-6-Fettsäuren zu Omega-3-Fettsäuren
Weiter wird bei Ökotest das Verhältnis der Omega-6-Fettsäuren zu Omega-3-Fettsäuren als „schlecht“ beschrieben. Der Grund hierfür liegt nahe: bei der Naturata Sanavit Margarine handelt es sich um eine Sonnenblumenmargarine mit über 60 % Sonnenblumenöl-Anteil. Da es sich hier um kein gehärtetes Öl handelt, muss für eine streichfähige Konsistenz, ein festes Fett zugefügt werden. In unserem Fall handelt es sich hier, wie bei vielen Margarinen, um Palmfett. Da die Naturata Sanavit Margarine daher lediglich aus diesen beiden Fett-Komponenten besteht, kann die Fettsäurenzusammensetzung nur aufgrund dieser beiden Fette entstehen. Umesterungen etc. lehnen wir aus Prinzip ab. Schließlich haben wir uns selbst dazu verpflichtet, dem Konsumenten möglichst natürliche Lebensmitten an zu bieten.

Um dieses Verhältnis zu idealisieren, könnten wir auf Grund dieses Ökotest-Ergebnisses, Versuche mit dem Zusatz von anderen Ölen machen (z.B. Rapsöl, Leinöl, etc.). Die Naturata Sanavit  Margarine würde dann aber keine Sonnenblumenmargarine mehr sein, sie würde demnach dann einer Pflanzenmargarine gleichen (ähnlich den Margarinen, die ebenfalls getestet wurden und als Pflanzenmargarine gekennzeichnet sind).

Zugesetztes Aroma
Den von Öko-Test beschriebenen Aromazusatz möchten wir nicht unkommentiert lassen, da Aromen gemäß der Demeter-Verarbeitungsrichtlinien nicht zugelassen sind.

Öko-Test hat dies in der Fußnote „3)“ auf Seite 21 zwar erwähnt, allerdings diesen Unterschied nicht klar genug heraus gestellt und die bei uns eingesetzten Kräuter-Extrakte mit Aromen gleichgesetzt. Dies ist unserer Meinung nach nicht korrekt (siehe auch BNN-Aromenempfehlung). Bei dem geschmacksgebenden Zusatz handelt es sich um einen Kräuterextrakt aus verschiedenen Bio-Kräutern und demnach um ein Aroma der Kategorie „1“ der BNN-Aromenempfehlung (laut BNN „sehr empfehlenswert“).

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