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Naturata setzt auf Volldeklaration bei allen Produkten

Sicherlich haben Sie sich schon öfters gefragt, welche Gewürze eine „Gewürzmischung“ genau enthält, wenn sie diesen Ausdruck im Zutatenverzeichnis lesen. Und was verbirgt sich konkret hinter der Angabe „Stärke“ oder „Tierisches Fett“?

Bei den Angaben „Kräuter oder „Kräutermischung“, „Gewürze“ oder „Gewürzmischung“, „pflanzliches Öl“, „tierisches Öl“ sowie bei „Stärke“ handelt es sich um so genannte Klassennamen, die mehrere Einzelzutaten zusammenfassen. Das Lebensmittelrecht erlaubt bei Kräutern und Gewürzen eine Sammelbezeichnung, wenn sie jeweils nicht mehr als 2% des Endgewichtes ausmachen. Sobald der Anteil von zusammengesetzten Erzeugnissen über 2% ausmacht, müssen diese mit den Einzelzutaten aufgelistet werden.

Nach der Lebensmittelkennzeichnungsrichtlinie ist eine gesetzliche Volldeklaration nicht vorgeschrieben. Sind allerdings Zutaten enthalten, die auch abgebildet sind oder im Produktnamen vorkommen, müssen diese natürlich deklariert werden – genauso wie die 14 Hauptallergene (laut neuer Informatiosnverordnung sind diese nun separat enthalten und fett geschrieben).

Naturata Produkte mit Volldeklaration

Bei Bioprodukten, so auch bei allen Naturata-Produkten, werden grundsätzlich alle Zutaten in der Zutatenliste angegeben. Die lückenlose Deklaration der Zutaten ist bei Naturata selbstverständlich und verdeutlicht die hohe Qualität unserer Produkte und der verwendeten natürlichen Rohstoffe, die sorgfältig ausgewählt werden.

Die Mitglieder des BNN Herstellung und Handel haben bereits 2004 beschlossen, dass künftig ausnahmslos alle Bestandteile von verpackten Lebensmitteln zu deklarieren sind. Hiermit unterscheiden sich Bioprodukte in einem weiteren Punkt von Produkten aus dem konventionellen Handel. Vor allem Allergiker profitieren von der kompletten Transparenz im Naturkostfachhandel, denn sie erkennen, ob für sie möglichkerweise kritische Zutaten enthalten sind.

Pflanzliche bzw. tierische Fette werden mit ihrer Einzelbezeichnung in der Zutatenliste aufgeführt. Und auch Kräuter und Gewürze müssen einzeln aufgeführt werden. Ist nicht ausreichend Platz für das gesamte Zutatenverzeichnis auf der Verpackung vorhanden, so befindet sich dieses im Internet zum Nachlesen. Auch können Sie bei unserer Hotline anrufen und zu jedem Naturata Produkt mögliche Allergene, Zutaten oder auch Herstellungsarten anfragen. Sie erreichen die Naturata Hotline von Montag bis Freitag unter 07144-8961 51.

Die geschmackliche Qualität aller Naturata Produkte basiert auf den natürlichen, hochwertigen Inhaltsstoffen, die durch die abgestimmte Komposition ein einzigartig geschmackvolles Produkt ergeben. Schmecken auch Sie den Unterschied und probieren Sie die Vielfalt an unseren Produkten.

18. März 2013
Schlagworte: Verpackung
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https://blog.naturata.de/wp-content/uploads/2025/05/Naturata-Blog-Logo-190x100-1.png 0 0 Anita Langer https://blog.naturata.de/wp-content/uploads/2025/05/Naturata-Blog-Logo-190x100-1.png Anita Langer2013-03-18 10:19:042017-10-31 12:06:29Naturata setzt auf Volldeklaration bei allen Produkten
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