rechtliche Veränderungen bei Hefe-Produkten

Seit dem 01.01.2009 ist die Durchführungsvorschrift Nr. 1254/2008 zur EG-Bio-Verordnung – die sogenannte Hefe-Verordnung – in Kraft getreten. Diese beinhaltet als rechtliche Grundlage, dass künftig in biologischen Produkten auch biologischer Hefeextrakt verwendet werden muss und somit auch zum Anteil der biologischen, landwirtschaftlichen Zutaten zählt. Vor dieser Verordnung galt Hefe nicht als landwirtschaftliches Produkt.

Diese Verordnung hat, wie jede neue rechtliche Verordnung, eine Übergangsfrist. Bis zum Stichtag 31.12.2013 konnte sowohl konventioneller als auch biologischer Hefeextrakt in Bio-Produkten eingesetzt werden. Die restlichen landwirtschaftlichen Zutaten müssen in biologischer Qualität eingesetzt werden. Denn mindestens 95% der landwirtschaftlichen Zutaten müssen aus Bio-Anbau stammen, um das Produkt mit dem EU-Bio-Siegel deklarieren zu dürfen. Ab dem 01.01.2014 darf keine konventionelle Hefe mehr in Produkten eingesetzt und das Produkt als „Bio“ gekennzeichnet werden. Das Produkt darf das EU-Bio-Siegel nicht mehr tragen.

 

Was sind landwirtschaftliche Zutaten?

Landwirtschaftliche Zutaten sind Rohstoffe, die einen landwirtschaftlichen Ursprung haben. In den Bereich der nicht-landwirtschaftlich erzeugten Zutaten fallen zum Beispiel Zutaten wie Salz oder Wasser, da deren Herkunft eben nicht einer Landwirtschaft entstammt.

 

Welche Naturata Produkte sind betroffen?

In der Gemüsebrühe classic und dem Gemüsebrühwürfel classic wird konventioneller Hefeextrakt eingesetzt. Die restlichen landwirtschaftlichen Zutaten sind aus biologischem Anbau. Aufgrund der bisherigen Regelung bis Ende 2013 konnte das Produkt trotz dem Einsatz von konventioneller Hefe als Bio-Produkt gekennzeichnet werden. Dies wird sich ab 2014 ändern.

Die noch 2013 produzierten Gläser, Nachfüllbeutel und Würfel der Gemüsebrühe classic sind noch mit dem EU-Bio-Siegel versehen und dürfen abverkauft werden. Neue Produktionen ab 2014 tragen kein EU-Bio-Siegel mehr.  An den verwendeten Zutaten, der Rezeptur oder der Herstellung hat sich nichts geändert.

 

Neu: Gemüsebrühe mit Bio-Hefe

Unser Bestreben die ökologische Bewegung zu fördern ist natürlich nach wie vor ungebrochen. Daher haben wir auch eine Bio-Alternative ab 2014 im Sortiment: Gemüsebrühe mit Bio-Hefe. Wie gewohnt im praktischen Glas, dem beliebten Nachfüllbeutel und neu auch im Portionsbeutel.

Die Gemüsebrühe mit biologischem Hefeextrakt hat eine mittlere Würzkraft, die neben dem Hefeextrakt auch durch eingesetztes Gemüse, Kräuter, Salz sowie Soja entsteht. Auf den Zusatz von Rohrzucker oder Palmöl wird verzichtet.

 

Unterschied Gemüsebrühe mit Bio-Hefe und Gemüsebrühe classic

Leider ist ein Austausch der verwendeten Menge an konventionellem Hefeextrakt mit biologischem Hefeextrakt nicht einfach 1:1 möglich. Durch die andere Herstellung der Bio-Hefe, ist diese in Geschmack, Intensität und Würzkraft nicht mit konventioneller Hefe vergleichbar. Viele Endverbraucher schätzen die Gemüsebrühe classic und loben den intensiv-würzigen Geschmack. Für diese Kunden haben wir die Gemüsebrühe classic vorerst weiterhin im Sortiment gelassen, auch wenn dies unserem Bestreben, Bio-Produkte zu vermarkten, entgegenwirkt.

Die Kunden haben nun also die Wahl und können aktiv selbst entscheiden:

– gänzlich auf Hefe verzichten mit dem hefefrei Brühen-Sortiment von Naturata – für eine leichte Würzkraft in drei verschiedenen Geschmacksrichtungen

– Gemüsebrühe mit Bio-Hefeextrakt für eine angenehme Würzkraft aus Gemüse, Bio-Hefe und Soja

– bekannter intensiv-würziger Geschmack mit konventioneller Hefe in der Gemüsebrühe classic

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